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Wir sind Ihr Fachhändler!
Als Lexware-Gold-Partner bleiben wir auch nach dem Kauf Ihr Partner bei allen Fragen rund um das gekaufte Produkt. Wir verfügen über eine mehr als 15 Jahre lange Erfahrung im Bereich der Lexware Finanz Software. Bei Fragen zur Installation, Datenübernahme oder sonstigen Informationen rufen Sie uns als Fachhändler für Lexware-Produkte gern direkt an.
Die kostengünstige Lohn- und Gehaltsabrechnung für Freiberufler, Handwerker und Kleinbetriebe – mit dem Plus an Leistung
Egal wie viele Mitarbeiter Sie abrechnen – der Preis bleibt gleich ohne versteckte Kosten! Schritt für Schritt erstellen Sie mit dem Programm alle Unterlagen und Meldungen für Ihre Mitarbeiter, den Betrieb, das Finanzamt und die Krankenkassen. So erledigen Sie nach allen gesetzlichen Anforderungen Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen selbst.
Neuerungen 2024
Topaktuell: Sozialversicherungswerte 2024
In Ihrem neuen Update sind ab Januar alle aktuellen Sozialversicherungswerte hinterlegt. So rechnen Sie Ihre Löhne und Gehälter jederzeit gesetzessicher ab.
Für Sie integriert: Steuerberechnungen für 2024 und Rückführung des Solidaritätszugschlags
Mit Ihrem Update rechnen Sie alle Steuerbeträge auch im neuen Jahr gesetzessicher ab. Dazu gehört auch die Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (Soli). Der Solidaritätszuschlag beträgt auch in 2024 weiterhin 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer. Bei den mittleren und unteren Einkommen fällt ab 2024 kein Solidaritätszuschlag an.
Im Update enthalten: Sonderregelungen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes werden durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2024 verlängert.
Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Sie gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2024 besteht. Diese Änderungen führen Sie mit Ihrer Lexware Software automatisch durch.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Für Sie eingebaut: Anpassungen der A1-Bescheinigung für Reisen
Zum 01.01.2024 wird ein weiteres Verfahren im elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 aufgenommen. Es handelt sich um die neue Antragsart „Mehrere Mitgliedsstaaten“. Auch die Änderungen in den Anlagen 1 (Antrag Entsendung) und 4 (Antrag Ausnahmevereinbarung) haben wir in Ihrem Update berücksichtigt.
Jetzt elektronisch: Erinnerung fehlender Jahresmeldungen an die Krankenkassen
Falls Sie Ihre Jahres-Meldungen an die Krankenkassen nicht fristgerecht versenden, werden Sie ab 2024 in elektronischer Form daran erinnert. Bisher erhielten Sie diese Erinnerung per Post. In Ihrer Lexware Software rufen Sie die genannte Erinnerung ganz einfach über die Antwortzentrale ab.
Jetzt elektronisch: Mitgliedsbestätigung der Krankenkassen ab 2024
Ab 2024 entfällt die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung des Arbeitnehmers bei Neueinstellung. Sie erhalten zukünftig elektronische Rückmeldungen über den Versicherungsstatus des Mitarbeiters. Das Verfahren gilt für alle ab 01.01.2024 neu eingestellten Mitarbeiter. Sie erhalten die Rückmeldung in der Antwortzentrale
Für Sie aktualisiert: Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" steigt die Pendlerpauschale ab 2024 von bisher 0,30 Cent auf 0,35 Cent. Mit Ihrem Update greifen Sie automatisch auf den neuen Wert zu.
Auf dem neuesten Stand: Bescheinigungen für 2024
Ihre Software enthält alle aktualisierten Bescheinigungen für das Jahr 2024.
(Nicht enthalten in Lexware lohn+gehalt basis.)
Basisfunktionen
• Komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Benachrichtigungszentrale: Lexware infocenter
• Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Mutterschutz, Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
• Inklusive Lexware dakota zur Datenübermittlung der Beitragsnachweise, Beitragserhebungen für Versorgungswerke und Sozialversicherungsmeldungen
• Ausgezeichnet mit dem GKV-Zertifikat
• Fehlzeitenverwaltung, Stundenerfassung
• Korrektur bereits abgerechneter Zeiträume (automatische Korrekturläufe)
• Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Mutterschutz, Entgeltkürzung
• Automatische Berechnung freiwilliger Krankenkassen-Beiträge
• Flexible Lohnartenverwaltung (frei definierbar/ohne Baulohn)
• Geringverdiener, Mehrfachbeschäftigte, Aushilfen, Minijobs und Gleitzone im Niedriglohnbereich
• Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnsteueranmeldung online (per integriertem
ELSTER-Modul)
• Einmalzahlungen, steuerfreie Zuschläge, VWL
• Betriebsstättenverwaltung
• Geldwerte Vorteile, Dienstwagen, etc.
• Krankenkassenverwaltung und Versorgungswerke
• Assistent zur Berechnung betrieblicher Altersvorsorge
• Integriertes Lexware online-banking für Überweisungen
• Stundenlöhne und Festbezüge
• Empfohlen für bis zu 150 Mitarbeiter
• ELStAM-Teilnahme am Verfahren der elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
• Elektronisch unterstützter Betriebsprüferexport Sozialversicherung (euBP)
Umfangreiche Auswertungen
• Ausdruck der Gehaltsabrechnung auf Blankopapier/ Lohntaschen
• Mitarbeiter- und firmenspezifische Auswertungspakete (PDF-Format)
• Zahlungs- und Buchungsliste
• Lohnjournal, Lohnkonten u.v.m.
Im ESD (Electronic Software Distribution) Verfahren erfolgt die Installation über einen Download direkt vom Hersteller der Software. Nach erfolgter Bestellung und/oder Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Software-Link und Software-Schlüssel, damit können Sie den Artikel herunterladen, installieren und aktivieren. Die E-Mail Adresse ist die von Paypal uns übermittelte Adresse - bitte kontrollieren Sie diese und übermitteln uns gegebenenfalls eine alternative E-Mail-Adresse.
Download-Software ist von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da diese auf den Namen im Kaufvertrag registriert wird. Wir verbürgen uns als offizieller Vertriebspartner für alle von uns angebotenen Softwareprodukte; Sie erhalten legale, für Deutschland vom Hersteller zugelassene Lizenzen von uns als Lexware-Gold-Fachhandelspartner.
Darum lohnt sich ein Software-Abo: Mit einem Software-Abo bekommen Sie die komplette Vollversion zum dauerhaften Gebrauch. Alle Funktionen des Programms sind für Sie 1 Jahr freigeschaltet. Innerhalb der 365 Tage erhalten Sie darüber hinaus alle Updates und Aktualisierungen kostenlos. Sind Sie zufrieden mit Ihrem Wunschprogramm, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der Kauf einer neuen Jahresversion ist überflüssig. Das Software-Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Fragen zur Software kümmert sich unser Support-Service unkompliziert per E-Mail oder via Telefon schnell um Ihr Anliegen.
Vorteile eines Software-Abos:
Systemvoraussetzungen:
Windows® 10 / Windows® 11 (jeweils dt. Version), Windows® Server 2016 / Windows® Server 2019, 2,0 GHz oder schneller (Intel® oder AMD®), Server mind. 8 GB RAM, Clients mind. 4 GB RAM, Grafikauflösung mind. 1280x1024, mind. 20 GB freier Festplattenplatz (davon mind. 5 GB auf dem Systemlaufwerk), Internetzugang und Produktaktivierung erforderlich.